Verhandlung
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Fertigkeit
- Verhandlung 1:
- Wird vom Verteidiger im Bodenkampf (nicht während einer Abwehrmission) nach Kampfaufstellung in der 1. Kampfrunde eingesetzt:
- Es werden sofort von sämtlichen Kampfpaarungen die Tarnwerte ermittelt.
- Gegnerische Einheiten, die keine positive Tarndifferenz besitzen, sowie sämtliche Eskorten, müssen sich sofort zurückziehen.
- Dafür werden alle eigenen Einheiten an diesem Ort Passiv.
- Dieser Ort kann in diesem Spielzug auch nicht mehr Ziel einer gegnerischen Mission sein.
- Gegnerische Einheiten mit positiver Tarndifferenz brechen durch.
- Verhandlung 2:
- Wie bei 1, nur werden die eigenen Einheiten nicht Passiv (außer die Person mit dieser Fertigkeit).
Erklärung
Der Verteidiger bestimmt dadurch den Zeitpunkt des Einsatz dieser Fertigkeit.
Hierbei sollte man beachten das man einen besonders günstige Position durch Einsatz anderer Spieleffekte erreicht.
Hinweis
Diese Fertigkeit wurde mit Die 2. Epoche 1. Edition eingeführt.
Für den Phasenwechsel der Phase V kann man nicht auf sie verzichten.
Karten mit dieser Fertigkeit
Diese Fertigkeit besitzen alle Ressourcekarten in dieser Kategorie